Zugangsbeschränkungen für Ausbildungstermine teilweise gelockert

Für jegliche Personen, die Interesse an einer Teilnahme solcher Termine haben, gilt ab sofort, dass sowohl an Kompanieabenden, als auch an den Grundlagen AGAs 1 und 2 für diese frei zugänglich und besuchbar sind. Sie dürfen sich zu den angekündigten Terminen gerne anmelden oder am jeweiligen Tag vor Ort sein. Dabei gilt selbstverständlich, dass Mitglieder der 3. Jägerkompanie Vorrang haben gegenüber Anderen, bei der Wahl von Slots oder anderweitigen Positionen.


Begründung für die Einschränkung ist, dass strategische Einzelheiten und taktisches Vorgehen, welches in den nur eingeschränkt zugänglichen AGAs gelehrt wird, dahingehend eigens ausgearbeitet Ausbildungsgut der 3. Jägerkompanie ist und deshalb nur für deren Mitglieder bestimmt ist.


Auch ist zu erwähnen, dass der jeweilige Ausbilder oder Hilfsausbilder, der die Ausbildung hält, ein absolutes Vetorecht hat und die Teilnahme nach eigenem Ermessen verbieten darf - auch ohne einer Begründung schuldig zu sein. Dasselbe gilt allerdings auch für Ausnahmen bei der Teilnahme an den eigentlich geschlossenen AGAs, wo der Ausbilder einzelne Gäste zulassen kann, sofern er höflich und frühzeitig dazu angefragt wurde.


Wir freuen uns daher auf jeden Einzelnen, der das Angebot annimmt und uns bei solchen Terminen beiwohnt und auch unterstützt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen


Für die Pressestelle

Unteroffizier Xaxi

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